Beschreibung
EVG für T16 Leuchtstofflampen 1x26-42W
Allgemeine beschreibende Daten
Bauform / Ausführung: EVG für ringförmige T16 Leuchten
Dimmbar: Nein
Anwendungsgebiete
Notbeleuchtungsanlagen gem. EN 50172 / DIN VDE 0108-100
Öffentliche Gebäude
Sporthallen und Fabriken
Breiter Anwendungsbereich
Produktvorteile
Lange Lampenlebensdauer
Hohe Schaltfestigkeit
Perfekter Lampenwarmstart für Anwendungen mit Bewegungsmelder
Unabhängige Installationen durch optionale Kabelklammer für K2- und K3-Gehäuse
VDE/VDE EMV-zertifiziertes System
Produkteigenschaften
Versorgungsspannung: 220…240 V
Netzspannung: 198…264 V
Lampenstart mit optimaler Wendelvorheizung
Energie-Effizienz-Index EEI: A2
Automatische Sicherheitsabschaltung bei Lampendefekt und am Lampenlebensende (EoL T.2)
Lampenbetrieb: nach EN 60929
Sicherheit: nach EN 61347-2-3
Elektrische Daten
Eingangsspannung AC 198…264 V
Nennspannung 220…240 V
Netzfrequenz 50…60 Hz
LichtSpezifikationen
Startzeit 1.0 s
Abmessungen & Gewicht
Länge 103.0 mm
Breite 67.0 mm
Höhe 31.0 mm
Lochmaßabstand Länge 94.0 mm
Produktgewicht 147.00 g
Temperaturen
Umgebungstemperaturbereich -20…+50 °C
Lebensdauer
EVG Lebensdauer 50000 h
(Abb. ähnlich)
Installationshinweis gemäß § 13 NAV Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.
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