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"Jung kauft Alt"

das neue Förderprogramm des BMWSB

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ bietet jungen Familien eine ideale Möglichkeit, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, indem es den Kauf und die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien unterstützt. Während Neubauten oft teurer sind, fördert dieses Programm gezielt den Erwerb von älteren, sanierungsbedürftigen Häusern, die in vielen Ortskernen leer stehen. Dadurch werden nicht nur Familien beim Hauskauf unterstützt, sondern auch Leerstände in Städten und Gemeinden aktiviert. Zudem trägt die energetische Ertüchtigung dieser Immobilien zur Erreichung der Klimaziele bei. 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt dafür Fördermittel in Höhe von 350 Millionen Euro bereit, mit der Aussicht auf eine Fortsetzung im Jahr 2025. Familien, die Wohneigentum als Teil ihrer Altersvorsorge betrachten und gleichzeitig nachhaltig handeln wollen, finden in diesem Programm eine wertvolle Unterstützung. Durch zinsverbilligte Darlehen wird der Erwerb von Bestandsimmobilien finanziell attraktiv gemacht und zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. 

Eine Beispielrechnung zur möglichen Förderung 

Beispiel für eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern (Stand Ende August 2024):

Diese Familie kann einen Kredit von bis zu 125.000 Euro mit einem Zinssatz von 1,51 % p.a. über eine Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsbindung erhalten. Der Zinssatz für „Jung kauft Alt“ liegt damit etwa 2 % unter dem aktuellen Marktzinssatz für vergleichbare Kredite. Dies führt zu einer Ersparnis von rund 18.000 Euro im Vergleich zu einem Hausbankkredit.  

Zusätzlich kann die Familie für die energetische Sanierung der Immobilie einen weiteren Kredit von bis zu 150.000 Euro mit einem Zinssatz von 2,69 % p.a. und einer Laufzeit von 30 Jahren in Anspruch nehmen. Dieser zinsgünstige Kredit spart der Familie etwa 6.000 Euro an Sanierungskosten. Zudem besteht die Möglichkeit, durch die Sanierung auf das Effizienzhaus-Niveau 70 EE einen Tilgungszuschuss von 22.500 Euro zu erhalten. Hinweis: Die Zinsverbilligung kann schwanken. Ausschlaggebend ist der Zinssatz zum Zeitpunkt der Förderzusage, und die tatsächliche Ersparnis hängt vom Zinssatz der jeweiligen Hausbank ab.

Um förderberechtigt zu sein, müssen Familien mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt haben und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro (zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind) vorweisen. Zudem darf die Familie zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum besitzen und keine vorherige Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung erhalten haben. Das erworbene Wohneigentum muss selbst genutzt werden und bestimmte Anforderungen an die Räumlichkeiten erfüllen.

Die geförderten Immobilien müssen innerhalb von 54 Monaten nach dem Erwerb auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhauses 70 EE gebracht werden. Diese Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG–Sanierungsförderung) und sind darauf ausgelegt, die Energieeffizienz der Bestandsimmobilien signifikant zu verbessern.

Das Programm bietet verschiedene Laufzeitoptionen: bis zu 10 Jahre mit endfälligem Darlehen, bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren, bis zu 25 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren, und bis zu 35 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren. Die Kredithöchstbeträge richten sich nach der Anzahl der Kinder: 100.000 Euro für Familien mit einem Kind, 125.000 Euro für Familien mit zwei Kindern, und 150.000 Euro für Familien mit drei oder mehr Kindern. Der Endkreditnehmerzins hängt dabei von der Kapitalmarktentwicklung zum Zeitpunkt der Antragstellung ab und wird aller Voraussicht nach unter dem Marktzinsniveau liegen. Die aktuellen Zinssätze sind ab dem 3. September 2024 auf der KfW-Website einsehbar. Die KfW-Bankengruppe, die das Programm umsetzt, bietet hierzu umfassende Beratungsangebote.

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über die Finanzierungspartner, und muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Ja, das Programm „Jung kauft Alt“ kann mit Landes- und regionalen Förderprogrammen kombiniert werden, solange die gesamte Förderung 100 % der förderfähigen Kosten nicht überschreitet. Auch die Kombination mit der BEG-Sanierungsförderung ist ausdrücklich erlaubt, insbesondere im Hinblick auf die energetischen Sanierungsauflagen. Dies ermöglicht eine umfassendere finanzielle Unterstützung für die Modernisierung und energetische Verbesserung von Bestandsimmobilien.

Die Informationen in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind unverbindlich. Es wird empfohlen, sich vor der Nutzung der beschriebenen Förderprogramme oder Finanzprodukte detailliert bei den zuständigen Stellen oder einem Fachberater zu informieren (Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen). Jegliche Haftung für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten, ist ausgeschlossen.

Lassen Sie sich von unseren Branchen-Experten unverbindlich beraten!

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