Beschreibung
Albert-Erdeinbausockel aus Aluminiumguss und Aluprofil Länge 500 mm mit Grundplatte sowie seitlicher Kabeleinführungs-öffnung ca. 100 mm unter Flur. Mit je drei Befestigungsschrauben M6 und M8 aus Edelstahl für die Verbindung mit der Montageplatte Farbe: schwarz
Einbau:
Ein min. 400mm / 500mm tiefes Loch im Erdreich ausheben und den Erdeinbausockel mit dem
Montageflansch Ø150 / Ø230 mm nach oben einsetzen.
Das kundenseitig vorhandene Anschlußkabel durch die Öffnungen im Rohr und Montageflansch
ziehen. Den Leuchtenfuß mit Hilfe der Sechskantschrauben auf dem entsprechenden
Lochkreis des Montageflansches befestigen.
Den Erdeinbausockel ausrichten und das Erdreich anschließend wieder gut verdichten um die
Stabilität des Sockels zu gewährleisten.
Die zum Einbetonieren erforderliche Fundamentgröße ist bauseits zu bestimmen.
Hinweis:
Die Unterkante der Leuchte darf nicht tiefer liegen als die Oberkante des Bodenbelages und muß frei
von Erde, Mulch o.ä. Materialien sein.
Bitte beachten:
Bei einigen Leuchten ist die Ausrichtung des Schrauben-Lochbildes im Montageflansch wichtig für die
spätere Positionierung des Leuchtenfußes.
Installationshinweis gemäß § 13 NAV Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.
101,04 €*