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Ihre PV-Anlage Anmeldung: wie, warum und wann?
Sie haben sich für den Kauf einer Photovoltaikanlage entschieden und bereits einen Vertrag abgeschlossen: Wir zeigen Ihnen, wie, warum und wo Sie Ihre Solaranlage anmelden müssen und welche Vorschriften dabei zu beachten sind. Denn der verantwortungsvolle Umgang mit erneuerbaren Energien beginnt mit der korrekten Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei Ihrem Netzbetreiber, beim Finanzamt und auch bei der Bundesnetzagentur. Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen, wie Sie Ihre PV-Anlage anmelden, warum eine Nulleinspeisung auch ohne Anmeldung funktioniert und welche Fristen Sie unbedingt einhalten sollten.
Darum müssen Sie Solaranlagen anmelden
Der bürokratische Aufwand für die Anmeldung der PV-Anlage ist nicht so hoch, wie so oft angenommen. Da der Gesetzgeber erkannt hat, dass viele Menschen sich an dem Aufwand der Anmeldungen stören, sind die Anmeldungen für den Netzanschluss und die der Versteuerung der Erträge bei Anlagen unter 30 kWp erheblich vereinfacht worden. Dennoch gilt: Als zukünftiger Betreiber einer PV-Anlage sind Sie dazu verpflichtet, diese bei den unterschiedlichen Stellen und Behörden anzumelden. Sie müssen Ihre Solaranlage bei der Bundesnetzagentur und Ihrem örtlichen Netzbetreiber anmelden, sowie beim zuständigen Finanzamt registrieren. Wichtig zu wissen ist zudem, dass Sie bei einer Nulleinspeisung ohne Anmeldung Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen können.
Aufgepasst!
Es mag verlockend sein, Kosten zu sparen und die Anlage, ohne einen Elektriker anzumelden. Doch hier ist Vorsicht geboten: Je nach Größe und Komplexität Ihrer Anlage kann dies zu technischen oder rechtlichen Problemen führen.
Überlassen Sie die Installation Ihrer PV-Anlage am besten einem Fachmann. Nur ein Experte kann sicherstellen, dass die Panels ordnungsgemäß installiert werden, um maximale Effizienz und Sicherheit zu gewährleisten.
Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
Alle PV-Anlagen müssen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Die Anmeldung können Sie ganz einfach über ein Webportal vornehmen. Hier können Sie auch eine bevollmächtigte Person angeben, die dieses für Sie übernimmt. Bei Änderungen, wie zum Beispiel der Installation eines Stromspeichers, müssen diese nachgetragen werden. Beachten Sie, dass Sie ohne diese Anmeldung keine Einspeisevergütung für Ihren Solarstrom erhalten.
Tipp: Sie können Ihre Solaranlage bereits 14 Tage vor der Inbetriebnahme als „geplante Inbetriebnahme“ registrieren.
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1Webportal der Bundesnetzagentur besuchen:Suchen Sie das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur auf.
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2Anmeldedaten eingeben:Geben Sie die notwendigen Stammdaten Ihrer PV-Anlage ein.
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3Bevollmächtigte Person nutzen (optional):Falls Sie nicht selbst die Anmeldung durchführen wollen, können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen.
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4Daten aktuell halten:Bei Änderungen an Ihrer PV-Anlage, wie dem Hinzufügen eines Stromspeichers, müssen Sie diese Informationen im MaStR aktualisieren.
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5"Geplante Inbetriebnahme" nutzen (optional)Wenn Sie möchten, können Sie Ihre PV Anlage bereits 14 Tage vor der tatsächlichen Inbetriebnahme im MaStR als "geplante Inbetriebnahme" anmelden.
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6Anmeldung abschließen:Stellen Sie sicher, dass Sie die Anmeldung spätestens mit der eigentlichen Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage abschließen.
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6Einspeisevergütungen sicherstellenNach erfolgreicher Anmeldung im MaStR sind Sie berechtigt, eine Einspeisevergütung zu erhalten.
Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber
Bevor Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen und eine Einspeisevergütung erhalten können, müssen Sie diese bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Dies muss vor der Montage erfolgen. Nach der Freigabe durch den Netzbetreiber kann mit der Installation begonnen werden. Es wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, das Sie dann zusammen mit einer Bescheinigung der Bundesnetzagentur beim Netzbetreiber einreichen können, um die Einspeisevergütung zu erhalten.
Ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung beim Netzbetreiber
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1Vor der Montage der PV-Anlage müssen Sie diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.
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2Warten Sie auf die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers. Dies kann bis zu 8 Wochen dauern.
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3Sobald der Netzbetreiber Ihre Anlage freigibt, können Sie mit der Installation beginnen.
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4Lassen Sie nach Abschluss der Installation ein Inbetriebnahmeprotokoll von einer Elektrofachkraft erstellen. Ein Verteter des Netzbetreibers sollte anwesend sein.
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5Senden Sie das Inbetriebnahmeprotokoll und die Bescheinigung der Bundesnetzagentur an Ihren Netzbetreiber, um die Einspeisevergütung zu erhalten.
Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Finanzamt
Wenn Sie eine PV-Anlage mit einer Kapazität von weniger als 30 kWp installieren möchten, gibt es gute Nachrichten für Sie: Die steuerliche Handhabung wurde deutlich vereinfacht! Eine PV-Anlage ohne eine Anmeldung beim Finanzamt ist nur dann möglich, wenn Sie Ihren Strom komplett selbst nutzen. Wenn Ihre Solaranlage eine Inselanlage ist, d. h. eine Nulleinspeisung vorweist, müssen Sie diese überhaupt nicht registrieren. Alle anderen Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, müssen angemeldet werden.
Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim zuständigen Finanzamt achten müssen:
- Mehrwertsteuer-Vorteil: Beim Kauf und der Installation einer neuen Anlage mit Batteriespeicher müssen Sie keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen.
- Wahl der Besteuerung: Obwohl die Mehrwertsteuer für Sie jetzt bei null liegt, haben Sie weiterhin die Option, zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung zu wählen. Angesichts der Tatsache, dass keine Mehrwertsteuer anfällt, wäre es für Sie vorteilhaft, die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Falls Sie in der Vergangenheit die Regelbesteuerung gewählt haben, beachten Sie, dass Sie die Umsatzsteuererklärung für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren weiterhin abgeben müssen.
- Ertragsteuer-Befreiung: Alle Ihre Einnahmen aus der PV-Anlage, die seit Jahresbeginn 2023 erzielt wurden, sind automatisch von der Ertragsteuer befreit. Das Beste daran? Sie müssen keinen gesonderten Antrag beim Finanzamt einreichen.
Fristen für Ihre Solaranlagen Anmeldung
Bedenken Sie, dass die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung auch Ihrem Schutz dient. Denn dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Anlage sicher betrieben werden kann. Auch im Hinblick auf Versicherungsschutz kann eine korrekte Anmeldung entscheidend sein. Zudem profitieren Sie durch die Anmeldung von verschiedenen Förderprogrammen und Vergütungen für den eingespeisten Strom. Ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung könnten Ihnen diese Vorteile entgehen.
Folgende Fristen sollten Sie bei der Registrierung Ihrer Solaranlage beachten:
- Informieren Sie den Netzbetreiber idealerweise acht Wochen vor dem voraussichtlichen Inbetriebnahme-Datum Ihrer Anlage.
- Melden Sie Ihre PV-Anlage spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an.
- Setzen Sie das Finanzamt spätestens binnen eines Monats nach Inbetriebnahme über Ihre Anlage in Kenntnis.
PV-Anlage Anmeldung – an alle Schritte gedacht?
Es ist ratsam, alle notwendigen Dokumente rechtzeitig vorzubereiten und sich eventuell von einem Experten beraten zu lassen. Mit unserer Checkliste gehen Sie sicher, dass Sie alle Schritte in der richtigen Reihenfolge und innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster durchführen. Bevor Sie beginnen, eigenen Strom zu produzieren, prüfen Sie bitte, ob Sie alle notwendigen Schritte unternommen haben:
Wichtige Schritte zur Inbetriebnahme: Unsere Checkliste
- Informationen über aktuelle Förderprogramme einholen und Beantragung von Fördermitteln
- Antragsformulare ausfüllen und einreichen
- Installation der Solaranlage und ggf. des Speichers durch einen Fachbetrieb
- Anmeldung der Anlage beim örtlichen Netzbetreiber
- Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Anlage im Marktstammdatenregister anmelden
- Vertrag zur Einspeisung von Strom mit dem Netzbetreiber abschließen
- Anmeldung beim Finanzamt
- Überprüfung bestehender Versicherungspolicen, ob die PV-Anlage abgedeckt ist, ggf. eine spezielle Photovoltaik-Versicherung abschließen.
- Alle relevanten Unterlagen (Rechnungen, Zertifikate, Kommunikation mit Behörden) sorgfältig aufbewahren.
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