Rauchmelder sind Pflicht: Ein kleiner Lebensretter für zuhause
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Doch was muss man bei der Rauchmelderpflicht für Mietwohnungen beachten? Und was gilt für Hauseigentümer? Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.
Rauchmelder sind per Gesetz vorgeschrieben
Im Gegensatz zur nicht bestehenden Brandschutzschalter Pflicht, besteht seit Beginn 2024 für privaten Wohnraum eine Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern. Diese Regelung betrifft sowohl Mietwohnungen als auch Wohnhäuser und gilt für Neu- und Bestandsbauten. Alle Bestimmungen, welche die Rauchmelderpflicht betreffen, wie beispielsweise Fristen und Wartungen, werden durch die jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.
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Rauchmelder in Mietwohnungen – wer die Kosten übernehmen muss
In Mietwohnungen ist es die Aufgabe des Vermieters, für den Kauf und die Installation geeigneter Rauchmelder zu sorgen. Dabei steht es dem Vermieter frei, einen gewissen Anteil der Kosten und Installation auf die Miete umzulegen, sofern dieser Punkt im Mietvertrag aufgeführt ist. Aufgrund des geringen Kostenaufwandes für Rauchmelder entscheiden sich viele Vermieter allerdings dagegen. Die jährliche Wartung der Rauchmelder kann durch die Mieter selbst durchgeführt werden, da die Wartung in der Regel keine komplizierte Angelegenheit ist (Bundeslandabhängig, je nach Landesrecht). Sollte der Rauchmelder erneuert werden müssen, da die Lebensdauer überschritten ist, oder ein defekt vorliegt, ist die Anschaffung eines neuen Rauchwarnmelders immer eine Sache des Vermieters.
Was Sie tun können, wenn der Vermieter keine Rauchmelder installiert
Grundsätzlich sind Immobilienbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, Rauchwarnmelder in Wohnräumen zu installieren. Die Rauchmelderpflicht betrifft sowohl private Vermieter als auch Hausbesitzer und auch Wohnungsunternehmen, die Mietwohnungen vermieten. Sollte sich ihr Vermieter dagegen sträuben, Rauchwarnmelder in Ihrer Mietwohnung zu installieren, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Schauen Sie vorab in Ihren Mietvertrag – eventuell besteht in diesem eine Zusatzklausel, die besagt, dass Sie als Mieter entsprechende Rauchwarnmelder anschaffen und installieren müssen. Sollte diese Klausel oder Zusatzvereinbarung nicht enthalten sein, ist Ihr Vermieter dafür verantwortlich.
- Wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter und bitten Sie ihn, Rauchwarnmelder entsprechend der Bauverordnung anzuschaffen und installieren zu lassen. Sie können auch ein Schreiben aufsetzen und dieses per Einschreiben versenden. Zusätzlich sollten Sie eine Frist mit aufnehmen, an die sich Ihr Vermieter orientieren kann. So wären Sie im Streitfall auf der sicheren Seite und hätten einen Nachweis.
- Ein weiterer Schritt wäre, dass Sie Ihren Vermieter bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde melden. Diese wird sich entsprechend mit Ihrem Vermieter auseinandersetzen und ihn auf die Pflicht hinweisen.
- Wenn Ihr Vermieter auf keine der vorherigen Maßnahmen reagiert, können Sie die Rauchmelder auch einfach selbst kaufen und installieren, oder einen Fachbetrieb damit beauftragen. Die Rechnung hierfür können Sie Ihrem Vermieter zukommen lassen, so dass er sie im Nachgang übernimmt. Alternativ können Sie die Rauchmelder auch selbst bezahlen und bei einem Auszug aus der Wohnung mitnehmen, denn dann sind sie Ihr Eigentum.
Rauchmelder: die Pflicht gilt in allen Bundesländern
Wie bereits erwähnt, sind seit Anfang des Jahres in allen 16 Bundesländern Rauchmelder Pflicht. Diese Pflicht gilt für Mietobjekte, genauso wie für Wohneigentum. Nicht nur Neu- und Umbauten sind davon betroffen, sondern auch alle Bestandbauten. Das letzte Bundesland, in dem die Pflicht in privat genutzten Gebäuden per Gesetz vorgeschrieben wurde, war Sachsen – hier gab es bis Ende 2023 eine Übergangsfrist, die nun allerdings abgelaufen ist. In allen Ländern gilt die Festlegung, dass für die Installation die Eigentümer, bzw. Vermieter zuständig sind – die Wartung können entweder vom Mieter oder vom Eigentümer durchgeführt werden.
In diesen Räumen sind Rauchmelder vorgeschrieben
Die gesetzlichen Vorschriften in allen Bundesländern legen fest, in welchen Räumen eine Installation der Rauchmelder vorgenommen werden muss. Folgend eine Übersicht:
- In allen Schlafzimmern
- In allen Kinderzimmern
- In Wohnungsfluren, die als Flucht- oder Rettungswege dienen
- Besonderheiten gibt es in den beiden Bundesländern Berlin und Brandenburg: Hier müssen Rauchmelder auch in Wohn- und Arbeitszimmern installiert werden
- Eine weitere Besonderheit gibt es in Baden-Württemberg: Hier sollten in allen Räumen auch außerhalb von Wohnungen bzw. Häusern Rauchmelder installiert werden, in denen Personen schlafen.
- In Ein-Zimmer-Wohnungen muss mindestens ein Rauchmelder installiert werden
- In Küchen und Badezimmern muss kein Rauchmelder angebracht werden, da es durch das Kochen eventuell zu Fehlalarmen kommen könnte. Eine gute Alternative sind an diesen Stellen sogenannte Wärmewarnmelder. Diese reagieren auf steigende Raumtemperaturen – der Alarm löst dann bei ca. 58 °C aus.
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Wenn Sie mehr über Rauchmelder erfahren möchten und wissen wollen, welche Funktionsweise hinter den kleinen Lebensrettern steckt, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberbeitrag „Wie funktioniert ein Rauchmelder“.
Gilt der Versicherungsschutz auch ohne Rauchmelder?
Wenn keine Rauchmelder vorhanden sind, oder die regelmäßige Wartung von Rauchwarnmeldern versäumt wird, könnte dies Ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung beeinträchtigen. Um also sicherzustellen, dass Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt, beachten Sie, sowohl als Hauseigentümer, als Mieter oder auch als Vermieter, dass alle gesetzlichen Anforderungen für die Installation und Wartung von Rauchmeldern beachtet werden. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite – und auch für den Ernstfall immer gut abgesichert. Denn schließlich ist Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden doch das Wichtigste.