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Photovoltaik

Ein Balkonkraftwerk anmelden: Praktische Tipps und wichtige Informationen

Marcus Huschka
Marcus Huschka 21.12.23 4 Min
Ein Balkonkraftwerk anmelden: Praktische Tipps und wichtige Informationen

Sie planen die Installation eines Balkonkraftwerks? Dann sollten Sie wissen, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks gesetzlich vorgeschrieben ist. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diese vornehmen und warum die Registrierung verpflichtend ist.

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich erforderlich

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist verpflichtend, wenn Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und Strom einspeisen möchten. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe Ihrer Mini PV-Anlage, denn im Gegensatz zu anderen Ländern, existiert in Deutschland keine Bagatellgrenze. Es gibt für kleinere Photovoltaik-Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren – denn auch ein Balkonkraftwerk 600 Watt ohne Anmeldung zu betreiben, ist nicht zulässig. So ist auch die vereinfachte Anmeldung eine Formalität, der Sie als Betreiber der Anlage nachkommen müssen.

Das Solarpaket 1 erleichtert das Anmeldeverfahren

Dank des Solarpakets 1, welches Ende April 2024 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, wird die Meldepflicht für Balkonkraftwerke ab sofort enorm erleichtert. Früher mussten Sie eine Balkonkraftwerk sowohl im Marktstammdatenregister als auch beim Netzbetreiber anmelden. Jetzt genügt eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister. Im Anschluss übernimmt die Bundesnetzagentur die Weitergabe der Informationen an den Netzbetreiber. Dieser hat dann wiederum vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob ein neuer Stromzähler benötigt wird. Eine weitere Neuerung: Mit dem Solarpaket müssen auch ältere Stromzähler mit Drehscheibe – die sogenannten Ferraris-Zähler – nicht sofort ausgetauscht werden.

Rückwärtslaufende Stromzähler werden vorerst geduldet

In vielen älteren Gebäuden sind noch die klassischen Stromzähler installiert, die sich bei Stromeinspeisung rückwärts drehen können. Vor dem Beschluss des Solarpakets 1 mussten Sie diese Zähler austauschen, um Ihr Balkonkraftwerk legal zu betreiben. Doch dank der neuen Bestimmungen ist dieses nicht mehr notwendig. Eine vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Zähler ist nun möglich, vorausgesetzt, Ihr Balkonkraftwerk ist im Marktstammdatenregister registriert.

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Marktstammdatenregister 

Auch wenn mit dem Solarpaket 1 die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber wegfällt, bleibt die Regelung bestehen, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister verpflichtend ist, wenn Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und Strom einspeisen möchten. Es gibt für Photovoltaik-Balkonkraftwerke nun ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Beachten Sie: Auch ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt ohne Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu betreiben, ist nicht zulässig.

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Warum Ihr Balkonkraftwerk angemeldet werden muss

Auch wenn Sie den Schritt der Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr selbst durchführen müssen, ist es wichtig zu wissen, warum die Anmeldung so wichtig ist: Steckerfertige Photovoltaikanlagen für den Balkon werden direkt über die Steckdose mit dem öffentlichen Netz verbunden. Der Netzbetreiber benötigt Informationen über den eingespeisten Strom und die entsprechende Leistung. Dadurch, dass die Bundesnetzagentur Ihre Daten und Informationen zur Mini-Anlage an den Netzbetreiber weiterleitet, wird die Sicherheit des Netzes gewährleistet, insbesondere bei geplanten Arbeiten, die stromfreie Abschnitte erfordern.

Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister anmelden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können dafür Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden. Darüber hinaus müssen Sie mit weiteren Strafzahlungen an den Netzbetreiber rechnen, wenn Sie eine nichtkonforme Anlage betreiben. Weitere interessante Einblicke, sowie Tipps und Tricks rund um die kleinen Solar-Anlagen finden Sie in unserem Beitrag „Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk”.

Balkonkraftwerke in einer Mietwohnung 

Wenn Sie zur Miete wohnen, könnte es notwendig sein, dass Ihr Vermieter ausdrücklich dem Betrieb eines Balkonkraftwerks zustimmt. Sofern im Mietvertrag keine abweichenden Regelungen bestehen, ist eine ausdrückliche Zustimmung nur unter bestimmten Umständen erforderlich, wie zum Beispiel bei baulichen Veränderungen. Die Installation von Balkonkraftwerken darf das Gebäude selbstverständlich nicht beschädigen oder andere Mieter beeinträchtigen. 

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister 

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Schritte und eine Checkliste zur Registrierung Ihrer Mini PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur zusammengefasst:  

  • Frist für die Anmeldung: Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks muss die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen. 
  • Die Anmeldung erfolgt online auf der Seite des Marktstammdatenregisters. Sie haben die Wahl, die Anmeldung selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. 
  • Die Meldung Ihrer Daten & Informationen an den Netzbetreiber erfolgt dann automatisch durch die Bundesnetzagentur – Sie müssen sich dabei um nichts kümmern. 

Ihre Checkliste für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerkes: 

Um Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden, benötigen Sie  
ein Benutzerkonto und folgende Informationen:  

  • Daten des Betreibers 
  • Datum der Inbetriebnahme 
  • Adresse/Standort der Anlage 
  • Anzahl und Leistung der Solarmodule 
  • Leistung des Wechselrichters 
  • Angaben über Leistungsbegrenzungen beim Wechselrichter 

Anhebung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt

Bislang durften Steckersolargeräte nur dann als solche betrieben werden, wenn die Ausgangsleistung des Wechselrichters 600 W nicht überschreitet. Auch hier gibt es durch das Solarpaket neue Regelungen: Jetzt gelten Balkonkraftwerke bis zu einer Leistungsgrenze des Wechselrichters von 800 Watt als Mini-PV-Anlagen. Zudem wurde durch das Solarpaket festgelegt, dass die maximal installierte Modulleistung für Balkonkraftwerke nur 2 kWp betragen darf. Das bedeutet, dass Sie für Ihr Balkonkraftwerk Module mit einer Leistung von bis zu 2 Kilowattpeak installieren dürfen, solange Ihr Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist. Sobald diese Grenze überschritten wird, sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Balkonkraftwerk als PV-Anlage anzumelden. Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihre PV-Anlage anmelden sollen, dann finden Sie in unserem Beitrag zum PV anmelden praktische Tipps und wichtige Informationen.  

Der Anschluss von Mini-PV-Anlagen mit mehr als 600 W

Beachten Sie bitte, dass für den Anschluss von Energieerzeugungsanlagen in Deutschland zusätzlich die Normen des VDE (VDE-AR-N 4105) gelten. Demnach dürfen ausschließlich Fachkräfte ein Balkonkraftwerk mit mehr als 600 Watt Wechselrichterleistung anschließen. 

FAQs: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema „Balkonkraftwerk anmelden“ 

In Deutschland müssen Sie Balkonkraftwerke, die Strom erzeugen und ins Haushaltsstromnetz einspeisen, unabhängig von ihrer Größe, anmelden. Es gibt keine Bagatellgrenze wie in einigen anderen Ländern. Für steckerfertige Kleinanlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt gibt es vereinfachte Anmeldungen, die schnell durchzuführen sind.

Das Balkonkraftwerk müssen Sie beim örtlichen Netzbetreiber oder bei der zuständigen Energiebehörde anmelden. Diese Stellen können Auskunft über den genauen Prozess und die benötigten Unterlagen geben.

Wenn ein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet wird, könnten rechtliche Konsequenzen oder Strafen drohen. Zudem könnte es zu Problemen beim Betrieb des Systems kommen, da es möglicherweise nicht den regulatorischen Standards entspricht. Es ist daher ratsam, alle erforderlichen Schritte für die ordnungsgemäße Anmeldung zu unternehmen, um rechtliche und betriebliche Komplikationen zu vermeiden.